Arbeitskraftabsicherung: Was geht, wenn nichts mehr geht?

15.02.2019

In Versicherungsfragen sind Branche und Verbraucherschutz selten einer Meinung. Nur geringe Differenzen gibt es jedoch bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Einigkeit besteht darin, dass dieser Schutz, in ausreichender Höhe und mit besten Versicherungsbedingungen abgeschlossen, praktisch unverzichtbar ist. Wesentlicher Grund für die Einigkeit: Berufsunfähigkeit ist finanziell existenzbedrohend. Für die meisten Menschen bedeutet der Wegfall ihrer regelmäßigen monatlichen Einnahmen aus der Berufstätigkeit über kurz oder lang das finanzielle Aus.

Trotz allem: „Flächendeckend“ sind Berufstätige mit dieser Versicherung nicht ausgestattet. Insbesondere jungen Menschen erscheint dieses Risiko vage zu sein – oder nur „die anderen“ zu betreffen. Auch nehmen sie die wesentlichen Auslöser für Berufsunfähigkeit wohl eher selten wahr: Psychische Erkrankungen, solche des Bewegungsapparats oder Krebserkrankungen*. Dabei wäre der Vertragsabschluss in jungen Jahren ausgesprochen wichtig, weil ihm dann meist keine oder nur wenige Vorerkrankungen im Wege stehen und sich ein vergleichsweise niedriger Beitrag ergibt.

Apropos Krebs: Schwere Erkrankungen, jedoch auch Unfälle, sind als Ursache für den „Ausfall“ im Job noch am ehesten greifbar. Immerhin: Die Versicherer bieten ein breites Spektrum der Arbeitskraftabsicherung an, denn manchmal kann es sinnvoll sein, eine Alternative zur BU zu wählen oder bestimmte Risiken gezielt abzusichern. So kann es sich für einen Musiker lohnen, eine Grundfähigkeitsversicherung auf seinen Hörsinn abzuschließen.

Dread-Disease-Versicherungen wiederum zahlen, wenn der Versicherte schwer erkrankt, etwa an Multipler Sklerose, Herzinfarkt, Schlaganfall – oder eben Krebs. Wird eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert, fließt die Versicherungsleistung in Form einer Einmalzahlung.

Kaum mehr als eine Basisabsicherung ist die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn die versicherte Person nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann, egal in welchem Beruf an. Weil die berufliche Qualifikation hier nicht berücksichtigt wird, tritt der Leistungsfall erst sehr spät ein.

Gerade bei der Arbeitskraftabsicherung ist die Beratung durch einen versierten Versicherungsmakler oder eine Versicherungsmaklerin Gold wert. Sie wissen um die Vor- und Nachteile der Produkte, kennen sich im Dschungel der Klauseln und Bedingungen aus und verschaffen Laien so den Durchblick, den sie für eine Entscheidung benötigen.

Quelle: www.gdv.de, *Auswertung des GDV für 2016.

Kontakt

Liebling Versicherungsmakler AG
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern

Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545

E-Mail: doe@liebling.de

Neuigkeiten