Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
17.12.2019
Weihnachten ist in Sichtweite, und eine Frage wird wieder viele Menschen umtreiben: Was verschenke ich? Immerhin: Informieren und shoppen geht, sehr zum Leidwesen der Betreiber von Kaufhäusern und Geschäften, auch von der Couch aus.
Schnell werden die Geschenkideen in den virtuellen Warenkorb gelegt und bezahlt. Aber wenn viele auf dieselbe Idee kommen, kann das zu Problemen führen. In diesem Fall sind das auf dem Transportweg beschädigte oder verloren gegangene Pakete. Der Kunde jedoch ist, trotz einiger Änderungen der gesetzlichen Grundlage, beim Online-Handel tatsächlich König. Und: Er ist „nur“ der Besteller. Geht etwas kaputt oder verschwindet, müssen sich der Versender und Transporteur auseinandersetzen. Tipp: Kommt bestellte Ware offensichtlich beschädigt an, sollte die Sendung erst gar nicht angenommen werden. Die Ware geht dann zurück an den Händler. Wer mag, kann anschließend neu bestellen und auf unversehrte Zustellung vertrauen.
Allerdings: Ganz ohne Versicherungsschutz betreiben die Paketdienste ihr Geschäft nicht. Die beförderten Waren sind in der Regel pauschal bis rund 500 Euro versichert. Möchte der Besteller kostspieligerer Ware höheren Versicherungsschutz, zahlt er dafür extra. Geht die bestellte Ware nun in den Versand, erreicht ihr Ziel jedoch nicht, leistet der Postdienst finanziellen Schadenersatz in bestimmter Höhe. Die heute übliche elektronische Sendungsverfolgung macht den Transportvorgang für Kunden nicht nur planbar, sondern auch überprüfbarer. Übrigens: Standardbriefe und Päckchen sind grundsätzlich überhaupt nicht versichert.
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