Bis 30. November ist Kündigungszeit

01.11.2021

Bei keiner anderen Versicherung wechseln Kunden so häufig den Anbieter wie bei der Kfz-Ver­sicherung. Der Grund: Bei Auto­ver­sicherungen gibt es je nach Anbieter enorme Unterschiede in Bezug auf Preis, Leistungen und Service.

 

Nach einer Beitragserhöhung, nach einem Fahrzeugwechsel oder auch nach einem Schaden denkt so mancher Autofahrer über eine neue Kfz-Versicherung nach. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine ordentliche Kündigung, denn bei den meisten Versicherern gilt der 30. November als Stichtag. Wer nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigt, dessen Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Nach Beitragserhöhung und Schaden kann außerordentlich gekündigt werden. Achtung: Bis zum 30. November muss die Kündigung beim Versicherer sein, also nicht auf den letzten Drücker aktiv werden, und wenn, am besten mit Einschreiben per Rückschein. Vor der Kündigung sollte man sich für eine neue Versicherung ab 1. Januar entscheiden, falls man zum Jahresende kündigt. Ihr Makler hilft bei Vergleich und Abschluss, da es erhebliche Preis- und Leistungsunterschiede gibt.

Kontakt

Liebling Versicherungsmakler AG
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern

Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545

E-Mail: doe@liebling.de

Neuigkeiten