Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
14.07.2023
Fußgänger sind wie Fahrrad- und Autofahrer Teilnehmer am Straßenverkehr und müssen sich nach der Straßenverkehrsordnung richten. Wer den Bestimmungen der StVO zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wer etwa dabei erwischt wird, wie er eine rote Ampel überquert, muss mit fünf Euro rechnen, wer dadurch einen Unfall verursacht, mit zehn Euro. Das mag nicht viel sein. Doch: Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass auch Punkte in Flensburg vergeben werden. Dies ist von der jeweiligen Behörde abhängig. In der Regel wird zu dieser Maßnahme gegriffen, wenn der Fußgänger die Tat wiederholt begeht und aktenkundig wird. Handelt er also beharrlich und geht öfter über eine rote Fußgängerampel, gibt es Punkte für den Fußgänger. In besonders schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot für den Verkehrsteilnehmer drohen. Übrigens: Jede Person kann ab dem 12. Lebensjahr Punkte in Flensburg bekommen. Dabei ist es egal, ob sie einen Führerschein besitzt oder nicht. Wer einen Punkt oder mehrere sammelt riskiert, dass die Führerscheinstelle den Antrag auf die Fahrerlaubnis ablehnt. Eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung kann in dem Fall sinnvoll sein. Fragen Sie Ihren Makler.
Quelle: Ideal Versicherung
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