Nutzung von Diensträdern - Vom E-Bike-Boom profitieren

04.08.2022

E-Bikes sind auf dem Vormarsch, nicht nur privat, sondern auch als Dienstrad, mit dem Arbeitnehmer zur Arbeit fahren können. Wenden Sie sich bei der Klärung des notwendigen Versicherungsschutzes vertrauensvoll an Ihren Makler.

 

Er kann auch Auskunft zu weiteren Details geben, die im Zusammenhang mit einem Dienstrad wichtig sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Arbeitnehmer bisher keinen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug haben – weder in Form eines Autos noch eines Rades. Dennoch lohnt es sich, den Chef darauf anzusprechen, da es für ihn eine gute Gelegenheit ist durch Social Benefits Mitarbeiter an sich zu binden bzw. neue zu finden

Der Arbeitgeber kauft oder least Diensträder, die der Arbeitnehmer dann auf Basis einer Vereinbarung nutzen darf. Hier sollte alles Notwendige geregelt werden, wie etwa die Versicherung, die private Nutzung, wer das Rad außer dem Arbeitnehmer fahren darf, wer für Reparatur sowie Wartung zuständig ist und was mit dem Rad passiert, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Steuerlich gibt es unterschiedliche Modelle – entweder die steuerfreie Nutzung zusätzlich zum Arbeitslohn oder als geldwerten Vorteil, für den Lohnsteuer anfällt. Wer sein Bike auf dem Betriebsgelände aufladen darf und diese Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn bekommt, muss dafür keine Lohnsteuer bezahlen. Mehr zu dem Thema können Sie von Ihrem Makler erfahren.

Quelle: Ergo Rechtschutz Leistungs-GmbH

Kontakt

Liebling Versicherungsmakler AG
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern

Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545

E-Mail: doe@liebling.de

Neuigkeiten