Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
09.11.2021
Anfang September veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Sozialversicherungs-Grenzwerte für das kommende Jahr.
Überraschend ist, dass viele Rechengrößen nicht erhöht werden.
So wird der Zugang zur privaten Krankenversicherung nicht weiter erschwert, da die bundesweit einheitliche Versicherungspflicht-Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr unverändert bei 64.350 Euro liegt. Das bedeutet: Wer monatlich brutto mehr als 5.362,50 Euro verdient, kann in eine private Versicherung wechseln. Auch die bundesweit geltende Beitragsbemessungs-Grenze in der GKV steigt nicht und beträgt weiterhin 58.050 Euro jährlich beziehungsweise 4.837,50 Euro monatlich. Mit anderen Worten: Wer mehr als diesen Betrag verdient, dessen Einkünfte sind in der GKV beitragsfrei. Die Beitragsbemessung-Grenze in der Rentenversicherung geht in Ost und West unterschiedliche Wege: Während sie in den alten Bundesländern von 7.100 auf 7.050 Euro im Monat bzw. von 85.200 auf 84.600 im Jahr sinkt, steigt sie in den neuen auf 6.750 im Monat bzw. auf 81.000 Euro im Jahr. Für die Arbeitslosenversicherung gelten die gleichen Zahlen.
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