Gut gesichert – und dann doch geklaut?

23.07.2018

Fahrradfahren ist „in“, sei es für die Fahrt zur Arbeit oder als Urlaubsvergnügen. Viele Kommunen haben das erkannt und fördern Sicherheit und Mobilität durch den Neu- und Ausbau von Radfahrwegen und von Radfernwanderwegen.

Modernen Fahrrädern sind preislich kaum Grenzen gesetzt. Selbst für „normale“ Exemplare sind in der Regel mehrere hundert Euro fällig. Kein Wunder, dass Fahrraddiebstähle nach wie vor keine Randerscheinung sind, im Gegenteil. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Diebe vergleichsweise gering, die Beute in vielen Fällen leicht zu haben.

Denn viele Radfahrer sparen meist bei den Fahrradschlössern. Optisch stabil wirkende Schlösser sind günstig zu haben, halten meist aber nicht im Ansatz was sie versprechen. Experten empfehlen rund 10 Prozent des Fahrradpreises für ein Schloss auszugeben, denn hier besteht ein enger Zusammenhang zwischen Solidität und Preis. In erster Linie sollen stabile Schlösser den Diebstahl möglichst langwierig gestalten – oder den Dieb gleich veranlassen, sich nach einem weniger gut gesicherten Zweirad umzusehen.

Bessere Chancen, ihr geklautes Fahrrad wiederzusehen, haben Radfahrer, die einen so genannten GPS-Tracker am Rad befestigt haben. Die Peilsender sind meist Teil des Sattels oder der Beleuchtung. Die Polizei kann dann nach einem Diebstahl per Satellitenortung feststellen, wo das Rad abgeblieben ist. Aktiviert wird der Sender nach dem Klau per Smartphone.

Ganz klassisch lassen sich Fahrräder auch versichern: Entweder über die Hausratversicherung oder über eine spezielle Fahrradversicherung. Letztere empfiehlt sich für besonders hochwertige und entsprechend teure Fahrräder. Spezielle Fahrradversicherungen entschädigen, anders als die Hausratversicherung, häufig auch bei Vandalismus-Schäden. Die Versicherung eines Fahrrads über die Hausratpolice ist oft nicht im Grundvertrag enthalten, sondern muss als Zusatz beantragt bzw. summenmäßig angepasst werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt Bedarf und Versicherungsumfang mit seinem Versicherungsmakler.

Fahrrad geklaut – so funktioniert’s mit Anzeige und Schadensmeldung:

Ist das Fahrrad gestohlen, sollte der Diebstahl sofort der Polizei gemeldet werden. Wenn der Drahtesel versichert ist, muss auch die Versicherung (Hausrat- oder spezielle Fahrradversicherung) informiert werden. Die Diebstahlmeldungen können bei Polizei und Versicherung schneller bearbeitet werden, wenn die Rechnung über den Kauf und die Rahmennummer vorhanden sind. Außerdem hilft es, eindeutige Merkmale nennen zu können, z.B. die Marke, Farbe oder Zubehör. Falls vorhanden: Fahrradpass und Foto zur Verfügung stellen.

Kontakt

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