Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
08.08.2019
Kleideranprobe, Einladungen verschicken, Location und Caterer buchen: 400.000 Paare heiraten in Deutschland durchschnittlich jedes Jahr. Obwohl meist die Liebe im Mittelpunkt steht, liegen die Themen Ehe und Finanzen doch nahe beieinander: Eine Ehe bringt in vielen Fällen unmittelbare steuerliche und finanzielle Vorteile mit sich.
Die Ehe genießt, kraft Grundgesetz, einen besonderen Schutz. Das führt unter anderem zu steuerlichen Vergünstigungen. Das sogenannte Ehegattensplitting bietet für ungleich verdienende Partner die größten Einsparmöglichkeiten, denn dann wird das Einkommen gemeinschaftlich veranlagt. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V. Der Besserverdienende hat somit viel weniger Abzüge und ein größeres Nettogehalt, was sich in der Summe positiv auf das gemeinsame Haushaltseinkommen niederschlägt. Wenn ein Partner 60 Prozent oder mehr zum Familieneinkommen beiträgt, lohnt sich diese Kombination.
Hat ein Partner Geld angelegt, der andere jedoch nicht, so bringt eine Hochzeit unter Umständen steuerliche Vorteile. Der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro verdoppelt sich bei Ehepaaren und kann dann frei aufgeteilt werden. So können bis zu 1.602 Euro Zinsen, Dividenden etc. pro Jahr eingenommen werden, ohne dass Abgeltungsteuer gezahlt werden muss.
Auch beim Thema Erbschaft spielt die Ehe eine nicht unwesentliche Rolle, denn die gleichen Freibeträge wie bei der Schenkungsteuer gelten auch bei der Erbschaftsteuer. Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei unverheirateten Paaren zu bösen Überraschungen führen kann: Die gesetzliche Erbfolge erkennt unverheiratete Paare nicht an. Gibt es kein Testament, geht der Partner leer aus.
Für Verheiratete lohnt sich der Abgleich von Versicherungen. Oftmals können Policen zusammengelegt bzw. erweitert werden, etwa bei Rechtsschutz-, Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Auslandskrankenversicherungen. Zur gegenseitigen finanziellen Absicherung sollten sich Eheleute bei bestehenden privaten Renten-, Unfall- und Lebensversicherungen als Begünstigte eintragen lassen. Außerdem sollte über eine Risikolebensversicherung nachgedacht werden – spätestens, wenn sich Nachwuchs ankündigt oder größere Investitionen über Kredite finanziert werden sollen.
Quelle: Bundesverband Deutscher Banken e.V. (BDB), Blogbeitrag vom 1. Mai 2019.
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