Rentner zieht’s ins Ausland

30.05.2017

Angenehmes Klima und oft günstige Lebenshaltungskosten

Im Ruhestand dort leben, wo man zuvor vielleicht „nur“ Urlaub machen konnte: Viele träumen davon. Aber immer mehr deutsche Rentner realisieren ihre Wünsche. Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung weist aus, dass immer mehr Renten ins Ausland überwiesen werden – in über 150 Länder. Grundsätzlich ist das also problemlos möglich, ebenso wie bei den meisten privaten Versicherern. Unterschiede gibt es hier jedoch bei den einzelnen Produktkategorien.

Vorab ist zunächst die Unterscheidung wichtig, wie lange der Aufenthalt im Ausland geplant ist - auch steuerliche Überlegungen spielen hier eine grundsätzliche Rolle. Wer wirklich dauerhaft im Ausland leben möchte, der sollte sich mit Blick auf seine gesetzliche Rente rechtzeitig mit einer Rentenversicherungsstelle in Verbindung setzen, den geplanten Wegzug melden und die Formalitäten klären. „Rechtzeitig“ bedeutet in diesem Zusammenhang 3 Monate.

Fließen Alterseinkünfte aus privaten Lebens- bzw. Rentenversicherungen, können Überlegungen hinsichtlich Leistung oder Nichtleistung komplett entfallen: Die privaten Versicherer zahlen, sie benötigen lediglich die richtige Kontoverbindung. Mit gewissen Einschränkungen gilt dies auch für die Riester-Rente. In EU-Ländern und Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, z. B. Norwegen, gibt es keine Probleme. Liegt der vorgesehene Altersruhesitz jedoch außerhalb dieser Länder, müssen die in der Ansparzeit erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Hintergrund: Die Förderung in der Ansparzeit ist gewissermaßen an die nachgelagerte Besteuerung der Renten gekoppelt: Der Staat gibt, der Staat nimmt.

Bei der ebenfalls staatlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente kommt es darauf an, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem der künftige Wohnsitz liegen soll, besteht. Nach dem so genannten Wohnsitzprinzip ist die deutsche Rente dann nach den dortigen steuerlichen Regelungen zu versteuern. Behält der Rentner, trotz Wegzugs, einen Wohnsitz in Deutschland, wird die Rürup-Rente in Deutschland versteuert. Unabhängig davon: Klärende Gespräche mit Steuerberater oder Finanzamt sind vor dem Wegzug dringend zu empfehlen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Der Schutz privater Unfallversicherungen gilt in der Regel weltweit, auch bei vollständigem Umzug ins Ausland. Nötig ist es allerdings, den Versicherer darüber zu informieren. Anders sieht es bei Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung aus. Hausrat- und Haftpflicht „funktionieren“ nur bei zeitlich begrenztem Auslandsaufenthalt – in der Regel von bis zu einem Jahr. Zumindest der Kfz-Schutz kann im EU-Raum beim alten Versicherer beibehalten werden, sofern dieser im Land des vorgesehenen Ruhesitzes auch Leistungen erbringt. Mit einer Anfrage beim Versicherungsunternehmen lässt sich dies klären.

Ein ganz eigenes Kapitel für sich ist das Thema Krankenversicherungsschutz: Gesetzlich oder privat versichert? Oder beides? Liegt der künftige Zielort innerhalb der EU, des europäischen Wirtschaftsraumes, in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen oder ohne? Die denkbaren individuellen Gegebenheiten sind ebenso verschieden wie zahlreich. Hier hilft tatsächlich nur, sich rechtzeitig zu informieren und das intensive Gespräch mit einem Versicherungsexperten zu suchen, um zum passenden Krankenversicherungsschutz zu kommen.

Kontakt

Liebling Versicherungsmakler AG
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern

Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545

E-Mail: doe@liebling.de

Neuigkeiten