Abgabe der Steuererklärung: Fristwahrung vereinfacht
19.12.2017
Ein erstes Verfahren beim Finanzgericht Köln hat ergeben, dass die Abgabe einer Steuererklärung selbst dann als fristgerecht anzusehen ist, wenn die Unterlagen außerhalb der Geschäftszeiten und bei einem nicht zuständigen Finanzamt eingereicht wurden.